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SPD Neuruppin - mit Herz & Verstand für Stadt und Land

Stellungnahme von Hannelore Gussmann und Nico Ruhle zu den Fragen des Arbeitskreises Barrierefreie Stadt Neuruppin

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Hannelore Gussmann & Nico Ruhle

 

1.    Was wollen Sie in Neuruppin und seinen Ortsteilen tun, um die UN-Behindertenrechts-     konvention (das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von     Menschen mit Behinderung) bzw. dem daraus abgeleiteten behindertenpolitischen     Maßnahmepaket für das Land Brandenburg umzusetzen?

    Welche Prioritäten werden Sie dabei setzen?

 

Die Zielsetzung der UN-Konvention, die selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, ist richtig. Wenn jeder achte Brandenburger mit einer Behinderung zu kämpfen hat, gilt dies umso mehr. 

Das Maßnahmepaket ist zu umfangreich, um jede Maßnahme aufzuzählen. 

Priorität sollte jedoch auf das Gelingen der Inklusion in Kindergärten und Schulen gelegt werden- werden Behinderungen dort als etwas angesehen, was zum Leben gehört, ist schon viel erreicht. Daneben muss es gelingen, dass körperliche Gebrechen nicht dazu führen, dass Menschen ihr Zuhause aufgeben müssen. Bauliche Veränderungen, Fahrdienste, ärztliche Versorgung, aber auch eine gute Busanbindung mit barrierefreien Haltepunkten gehören als wichtige Bausteine auf dem Weg zu einer wirklich inklusiven Gesellschaft genannt. Als SPD Neuruppin haben wir uns zudem dafür ausgesprochen, dass Formulare möglichst auch in “einfacher Sprache” zur Verfügung gestellt werden können. 

 

2.    Wie wollen Sie die Themen Barrierefreiheit und Denkmalschutz miteinander     vereinbaren?

 

Denkmalschutz und Barrierefreiheit spielen in einer Stadt wie Neuruppin eine besondere Rolle, da sehr viele ältere Bauwerke erhalten werden konnten. Gleichzeitig steigt die Anzahl der Personen mit Einschränkungen und Behinderungen, auch bedingt durch die bessere medizinische Versorgung. Es muss deshalb darum gehen, dass Gebäude und Straßenzüge barrierefrei gestaltet werden, ohne dass sie ihren historischen, schützenswerten Charakter verlieren. In der Abwägung, welchen Interessen im Zweifelsfall der Vorrang zu gewähren ist, ist das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz eindeutig: “Denkmalschutz und Denkmalpflege berücksichtigen die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen der geltenden Gesetze“ (§ 1 Abs. 4 BbgDSchG). Das bedeutet, dass auch der Denkmalschutz sich zunächst grundsätzlich der ratifierten UN-Konvention unterzuordnen hat und nur in besonderen Ausnahmefällen der Schaffung eines barrierefreien Umfeldes vorzuziehen ist. 

Letztlich ist aber auch eines klar: Barrierefreiheit kostet Geld. Viele Maßnahmen wird man also nur langfristig planen und umsetzen können.

 

3.    Wie in vielen Regionen Deutschlands macht sich der demographische Wandel auch in     Neuruppin und seinen zugehörigen Ortsteilen bemerkbar. Ein Problem hierbei sind     unter anderem die fehlenden bezahlbarbaren und barrierefreien Wohnungen. 

    Wie gedenken Sie diese Problematik anzugehen und eine Umgebung für alle     Alterstrukturen zu schaffen? 

 

Wohnungraum ist in Neuruppin für die meisten Menschen bezahlbar. Problematisch ist, dass es noch zu wenig ebenerdige oder mit Fahrstuhl erreichbare Wohnungen gibt, die auch verfügbar sind. Hier hat die NWG bereits einiges geleistet. Denkbar ist, dass in besonderen sozialen Härtefällen auch vom Standart abweichende Mietverträge mit geringeren Mieten abgeschlossen werden können. Wie bereits weiter oben beschrieben: Menschen sollen möglichst lang in ihrem gewohnten Umfeld leben können und nicht durch Alter und/oder Behinderung zum Umzug gezwungen werden.  

 

4.    Der Arbeitskreis stellte fest, dass es in Neuruppin quantitativ genügend barrierefreie     Toiletten gibt. Diese sind meist nur während der Öffnungszeiten bzw. bei     Veranstaltungen zugänglich und teilweise in einem schlechten Zustand.

    Wie soll zukünftig gewährleistet werden, dass die vorhandenen WC's auch abends,     an den Wochenenden sowie den Feiertagen erreichbar sind und sich in einem guten     Zustand befinden?

 

Menschen mit Behinderungen haben die Möglichkeit sich einen sog. “Euro-Schlüssel” über zu besorgen. Wenn bei den Toiletten ein entsprechendes Schloss angebracht wäre, dann würde ein Zugang rund um die Uhr gewährleistet sein. Wenn der Zugang nur für Menschen mit Behinderungen sichergestellt ist, dürfte sich das auch auf den Zustand und die Sauberkeit auswirken.

Der Schlüssel kann hier bezogen werden: http://www.cbf-da.de/shop.html?page=shop.product_details&flypage=flypage.tpl&product_id=31&category_id=6

 

5.    Wie stellen Sie sich eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten     (beispielsweise dem Arbeitskreis und der Stadtverordnetenversammlung) vor?

 

Eine gute Zusammenarbeit hängt von allen Seiten ab. Wenn der Arbeitskreis einen regelmäßigen Austausch mit den Stadtverordneten wünscht, dann sollten diese einfach eingeladen werden. Es ist eigentlich nicht vorstellbar, dass eine der Fraktionen ihrer Einladung nicht folgen würde.

 
 

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