Hannelore Gussmann & Nico Ruhle
1. Was wollen Sie in Neuruppin und seinen Ortsteilen tun, um die UN-Behindertenrechts- konvention (das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung) bzw. dem daraus abgeleiteten behindertenpolitischen Maßnahmepaket für das Land Brandenburg umzusetzen?
Welche Prioritäten werden Sie dabei setzen?
Die Zielsetzung der UN-Konvention, die selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, ist richtig. Wenn jeder achte Brandenburger mit einer Behinderung zu kämpfen hat, gilt dies umso mehr.
Das Maßnahmepaket ist zu umfangreich, um jede Maßnahme aufzuzählen.
Priorität sollte jedoch auf das Gelingen der Inklusion in Kindergärten und Schulen gelegt werden- werden Behinderungen dort als etwas angesehen, was zum Leben gehört, ist schon viel erreicht. Daneben muss es gelingen, dass körperliche Gebrechen nicht dazu führen, dass Menschen ihr Zuhause aufgeben müssen. Bauliche Veränderungen, Fahrdienste, ärztliche Versorgung, aber auch eine gute Busanbindung mit barrierefreien Haltepunkten gehören als wichtige Bausteine auf dem Weg zu einer wirklich inklusiven Gesellschaft genannt. Als SPD Neuruppin haben wir uns zudem dafür ausgesprochen, dass Formulare möglichst auch in “einfacher Sprache” zur Verfügung gestellt werden können.
2. Wie wollen Sie die Themen Barrierefreiheit und Denkmalschutz miteinander vereinbaren?
Denkmalschutz und Barrierefreiheit spielen in einer Stadt wie Neuruppin eine besondere Rolle, da sehr viele ältere Bauwerke erhalten werden konnten. Gleichzeitig steigt die Anzahl der Personen mit Einschränkungen und Behinderungen, auch bedingt durch die bessere medizinische Versorgung. Es muss deshalb darum gehen, dass Gebäude und Straßenzüge barrierefrei gestaltet werden, ohne dass sie ihren historischen, schützenswerten Charakter verlieren. In der Abwägung, welchen Interessen im Zweifelsfall der Vorrang zu gewähren ist, ist das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz eindeutig: “Denkmalschutz und Denkmalpflege berücksichtigen die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen der geltenden Gesetze“ (§ 1 Abs. 4 BbgDSchG). Das bedeutet, dass auch der Denkmalschutz sich zunächst grundsätzlich der ratifierten UN-Konvention unterzuordnen hat und nur in besonderen Ausnahmefällen der Schaffung eines barrierefreien Umfeldes vorzuziehen ist.
Letztlich ist aber auch eines klar: Barrierefreiheit kostet Geld. Viele Maßnahmen wird man also nur langfristig planen und umsetzen können.